
In der Pandemie haben wir bewiesen, wie gut und wichtig unser Handwerk ist. Wir sorgen für das ‚täglich Brot‘ und werden gebraucht. Daher suchen wir ab sofort engagierte Persönlichkeiten, die unsere Teams in der Backstube und auch im Verkauf unterstützen wollen.
Neben gesunden Perspektiven bieten wir wertvolle Traditionen und leben den Zusammenhalt.
👉 Alle aktuellen Angebote sind hier zu finden:
https://www.baeckerei-werning.de/karriere/
Ab sofort sind wir in GREVEN 3x für Sie da. Neu ist unser Standort an der Bismarckstrasse 47a bei marktkauf Nientiedt. Hier sind wir gemeinsam mit anderen Qualitätsanbietern auf einer attraktiven Fläche mit Café und Aussenterrasse zu finden. Unser Team hält tolle Eröffnungsangebote für Sie bereit und freut sich auf Ihren Besuch. Wir haben auch sonntags geöffnet.
Direkt zu Beginn des neuen Jahres gibt es große Neuigkeiten aus Neuenkirchen. Die Bäckerei Werning wurde als Ganzes verkauft. Gegründet 1936 in Neuenkirchen von Wilhelm Werning war die Bäckerei bisher in Familienhand. Neuer Eigentümer ist das ‚Haus der Bäcker‘ aus Frankfurt am Main. Das Unternehmen, das sich auf die Nachfolgelösung bei Bäckereibetrieben spezialisiert hat, führt bereits drei erfolgreiche mittelständische Betriebe in Deutschland. Dabei steht die nachhaltige Weiterentwicklung der Betriebe, unter Erhalt der bestehenden Marke und Identität, im Vordergrund.
Für das Team rund um Bernhard Werning bedeutet dieser Schritt eine gute Lösung im Sinne der verantwortungsbewussten Nachfolgeregelung. „Wir sahen uns in der Verantwortung, uns rechtzeitig mit einer geeigneten Nachfolgelösung zu beschäftigen, da wir sowohl die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter langfristig sichern als auch den Fortbestand unserer Bäckerei garantieren möchten. Diese Lösung haben wir mit dem Haus der Bäcker gefunden. Wir behalten unseren Namen und werden auch weiterhin in unseren bisherigen Positionen bleiben“, freut sich der alte und gleichzeitig auch neue Geschäftsführer. „Mit diesem Schritt ist es mir zusätzlich gelungen, das Lebenswerk meiner Familie in gute Hände zu geben“, teilt er seine Zuversicht. Auch das Haus der Bäcker steht für Tradition und gelebtes Handwerk. Das Frankfurter Team bringt viel Wissen und Kompetenz aus den Bereichen Digitalisierung und Trends der Branche mit. Das macht diese Verbindung zu einer wertvollen Partnerschaft für die Zukunft.
„Ich bin enorm stolz auf unsere Mannschaft, in der uns Mitarbeiter teilweise schon seit mehr als 40 Jahren begleiten. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, jeden unserer geschätzten Mitarbeiter auf dieser Reise in die Zukunft mitzunehmen“, so Bernhard Werning. Besondere Zeiten unter Corona-Bedingungen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. So kommt es, dass die ca. 400 Angestellten mit einer Mitarbeiterzeitung über den Verkauf informiert wurden. Zusätzliche Informationen haben sie über einen Live-Stream mit Bernhard Werning und dem Geschäftsführer vom Haus der Bäcker, Rigbert Fischer, erhalten. Sie freuen sich auf tolle neue Kollegen mit Erfahrung aus Mittelstand und Handwerk. Für die Mitarbeiter und Kunden wird sich in Zukunft nichts ändern, da WERNING´s Qualitätsprodukte weiterhin in der heimischen Backstube hergestellt und an den knapp 40 Standorte in und um Neuenkirchen verkauft werden.
Durch die neu gewonnene Partnerschaft werden die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt. Angesichts der Herausforderungen der Zukunft bringt das Haus der Bäcker genau jenes Knowhow ein, das Voraussetzung für ein nachhaltig erfolgreiches Bestehen am Markt ist. Es bleibt spannend, zu beobachten, wie sich die Bäckerei Werning gemeinsam mit dem Haus der Bäcker weiterentwickeln wird.
WERNING’s Softies.
Mit süßer Vielfalt in den Herbst. Das gelingt mit 3 Sorten von unserem Angebotsartikel für diesen Monat.
Triple Choc ist für Schoko-Fans, Cranberry für die Liebhaber von süßen Früchtchen und Zimt für die richtig süßen Leckermäuler.
Einfach die 2 liebsten aussuchen und köstlich sparen.
Unsere Leidenschaft für’s Handwerk teilen wir gerne. Am 8. und 9. September 2020 finden Sie uns auf der Ausbildungsmesse in Rheine.
Hier informieren wir über alle Ausbildungsberufe und ‚Wernings Azubi Plus Programm‘. Wer vorher schon mal schauen möchte, klickt einfach hier: http://www.wernings-azubi-plus-programm.de/
Wir helfen beim cleveren Sparen! Ab sofort erhalten Sie für jedes Heißgetränk einen Treue-Punkt. Bei 10 gesammelten Punkten gibt’s das 11 Heißgetränk von uns geschenkt. Viel Freude beim Genießen und Sparen.
Ab heute gelten reduzierte Sätze für die Mehrwertsteuer. Zu unserem Sortiment gehören viele ‚kleinpreisige‘ Artikel, die bei einem Einzelpreis von unter 1,- € liegen. Eine Preisanpassung für jeden einzelnen Artikel wäre kaum ’sichtbar‘ und würde für einen Zeitraum von max. 6 Monaten (bis zum 31.12.2020) einen enormen logistischen Aufwand bedeuten. Daher haben wir uns entschlossen, die Ersparnis an anderer Stelle an unsere Kunden und Gäste weiterzugeben.
Direkt zu Beginn der Anpassung starten wir mit attraktiven Angeboten in unserem Sortiment. Hier nur ein Beispiel: die 5-er Körnertüte für 2,79 €. Ihre Ersparnis: mindestens 10 % Das nennen wir ‚Gutes Handwerk – fairer Preis‘.
Schon probiert. Unseren süß, saftigen Streuseltaler mit Fruchtfüllung? Genau richtig für die kleine Pause zwischendurch. Unser Angebot: 2 Streuseltaler für 2,29 €
Unter Einhaltung der aktuell geltenden Vorschriften dürfen wir unsere Cafés wieder öffnen. Wir bitten Sie um Tischreservierungen für Ihre Lieblingsfiliale.
§12 a
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
In der ab dem 27. April 2020 gültigen Fassung
…
(2) Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 verpflichtet
1. in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften im Sinne von § 5, auf Wochenmärkten, bei derAbholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen nach § 9 sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10,
2. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern so- wie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden (§ 7 Absatz 3 Satz 2) außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
3. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.
Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.